Leihvertrag
Leihvertrag über ein mobiles Endgerät inklusive Zubehör zwischen
Gemeindeverwaltung Mutlangen
Hauptstr. 22
73557 Mutlangen
und
1. Leihgeräte
Die Schule stellt der oben genannten Person, im Folgenden Lernende genannt, die folgende Hardware für Unterrichtszwecke auch zuhause zur Verfügung.
Mobiles Endgerät inklusive Netzteil und Netzkabel, Schutzhülle mit Tastatur und Eingabestift.
2. Kaution
Es wird aktuell keine Kaution erhoben.
3. Dauer und Beendigung des Leihvertrags
Der Verleih ist daran gekoppelt, dass die Lernenden die in dieser Vereinbarung genannte Schule besuchen.
Mit dem Verlassen der Schule, gleich aus welchem Grund, endet der Leihvertrag und das Gerät ist unverzüglich zurückzugeben.
Der Leihvertrag endet zum Schuljahresende.
Die Schule kann diesen Leihvertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen beenden.
Nach Beendigung des Leihvertrags ist das Gerät von dem Lernenden innerhalb von zwei Unterrichtstagen zurückzugeben.
Bei der Ausgabe und bei der Rückgabe eines mobilen Endgerätes wird ein Protokoll erstellt, das von der Schule und den Lernenden, beziehungsweise bei Minderjährigkeit von den Erziehungsberechtigten, unterschrieben wird.
4. Auskunftspflicht
Die Lernenden verpflichten sich, zu jeder Zeit Auskunft über den Verbleib des Leihgerätes geben zu können und das Leihgerät jederzeit in funktionstüchtigem Zustand vorführen zu können.
5. Zentrale Geräteverwaltung
Die Lernenden nehmen zur Kenntnis, dass die Leihgeräte zentral administriert werden, beispielsweise durch eine Mobilgeräteverwaltung (MDM). Die von der Schule oder im Auftrag der Schule aufgespielten Apps dürfen in vollem Umfang genutzt werden, darüber hinaus dürfen u.a. aus datenschutzrechtlichen Gründen keine weiteren Apps installiert werden.
6. Sorgfaltspflicht
Die Lernenden tragen dafür Sorge, das Leihgerät pfleglich zu behandeln. Eine Weitergabe des Leihgeräts an Dritte ist nicht zulässig.
Falls vorhanden, sind die Leihgeräte mit der ausgehändigten Schutzhülle zu nutzen und aufzubewahren. Diese fängt kleinere Stöße und Stürze ab.
Die Lernenden haben dafür Sorge zu tragen, dass das Leihgerät funktionsfähig, der Akku aufgeladen, ist.
Das Leihgerät ist in ordnungsgemäßem Zustand unter Berücksichtigung normaler Abnutzung inklusive allem Zubehör nach Ablauf der Vertragslaufzeit gemäß Ziffer 3 zurückzugeben.
7. Nutzung
Das Leihgerät darf nur für unterrichtliche Zwecke (z.B. (Fern-)Unterricht, Unterrichtsvor- und Nachbereitung, Schulprojekte, …) genutzt werden. Eine Nutzung für private Zwecke ist nicht erlaubt.
8. Verstöße gegen die zulässige Nutzung
Verwenden die Lernenden das mobile Endgerät nicht gemäß der vereinbarten Nutzung, kann das Gerät sofort von der Schule eingezogen werden.
Bei der Nutzung sind die gesetzlichen Bestimmungen, insbes. auch das Straf-, Jugendschutz-, Datenschutz- und Urheberrecht, zu beachten. Für Ansprüche oder Schäden, die sich aus einer nicht bestimmungsgemäßen oder sonst regelwidrigen Nutzung des Leihgerätes ergeben, haften die Lernenden respektive ihre Erziehungsberechtigten, unabhängig von Ort und Zeit des Einsatzes des Leihgerätes, nicht nur gegenüber Dritten, sondern auch gegenüber der Schule.
9. Datenspeicherung
Während der Nutzung können Daten auf dem Gerät gespeichert werden. Vor der Rückgabe sind diese von den Lernenden vollständig zu löschen.
10. Diebstahl
Aufgrund der Versicherungsbedingungen für das entliehene Endgerät ist bei Diebstahl des überlassenen Leihgeräts
- durch die Lernende oder den Lernenden, beziehungsweise durch die Erziehungsberechtigten, umgehend eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Die polizeiliche Anzeige ist unmittelbar der Schulleitung vorzulegen.
11. Reparatur
Wird das Gerät während der Nutzungszeit beschädigt, so ist dies der Schule unverzüglich zu melden. Die Reparatur wird dabei von der verleihenden Stelle beauftragt.
Hat die oder der Lernende den Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat sie/er im vollen Umfang für die Kosten der Reparatur aufzukommen.